Lieferantenkodex
1 Selbstverständnis & Geltungsbereich
Verantwortungsvolles Handeln und verlässliche Werte sind für uns als international tätiges Familienunternehmen selbstverständlich. Gemeinsam mit unseren Lieferanten gestalten wir unsere Wertschöpfungskette nachhaltig – mit Rücksicht auf Menschen, Umwelt und Gesellschaft. Unsere Unternehmenspolitik ist bewusst langfristig ausgerichtet; alle Entscheidungen sind von Nachhaltigkeit geprägt, damit wir zukünftigen Generationen ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Umfeld hinterlassen. Diese Werte leben wir nicht nur selbst, sondern erwarten sie auch von unseren Geschäftspartnern, denn nachhaltiges Wirtschaften gelingt nur gemeinsam.
Dieser Kodex ist verbindlicher Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung mit der Stern-Wywiol Gruppe (Stern-Wywiol Gruppe und ihre Tochtergesellschaften im Folgenden gemeinsam „Stern-Wywiol Gruppe“). Er gilt für alle Unternehmen, die direkt oder über Dritte Produkte oder Dienstleistungen an uns liefern, einschließlich ihrer Subunternehmen und Partner entlang der gesamten Lieferkette. Der Kodex ergänzt bestehende Verträge und konkretisiert die Anforderungen einschlägiger internationaler Standards.
2 Unsere Erwartungen an Lieferanten
Wir bauen auf partnerschaftliche Zusammenarbeit. Die nachstehenden Anforderungen definieren das Mindestniveau, das jeder Lieferant jederzeit erfüllen muss.
2.1 Arbeits- und Sozialstandards
– Unsere Lieferanten achten ausnahmslos die international anerkannten Menschenrechte, einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
– Sie halten alle national geltenden Gesetze zu Arbeits- und Ruhezeiten sowie zu Überstunden und bezahltem Urlaub ein.
– Sie vergüten ihre Beschäftigten pünktlich und mindestens in der gesetzlich oder tariflich vorgeschriebenen Höhe.
– Sie verhindern jede Form von Diskriminierung und fördern Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Beschäftigten.
– Sie wahren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen ohne Benachteiligung.
– Sie setzen weder Kinder noch Zwangsarbeit ein und unterbinden jede Form des Menschenhandels.
– Sie stellen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sicher, einschließlich persönlicher Schutzausrüstung und Zugang zu sauberem Trinkwasser.
– Sie verhindern widerrechtliche Enteignungen von Land, Wäldern oder Gewässern und setzen Sicherheitskräfte nur verhältnismäßig sowie unter Wahrung der Menschenrechte ein.
– Unsere Lieferanten dürfen keine Sicherheitskräfte einsetzen, die Menschenrechts-, Freiheits- oder Arbeitsgesetze missachten.
2.2 Umwelt & Klima
– Unsere Lieferanten halten alle einschlägigen Umweltgesetze und behördlichen Auflagen ein.
– Sie verbessern kontinuierlich ihre Energie und Ressourceneffizienz.
– Sie minimieren Emissionen, Abfälle und Abwasser und fördern eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
– Sie stellen sicher, dass tierische Rohstoffe aus Betrieben stammen, die mindestens die gesetzlichen Tierschutzstandards für Haltung, Transport und Schlachtung erfüllen.
– Sie schützen Wälder und Biodiversität und unterlassen illegale Abholzungen im Einklang mit der EU-Entwaldungsverordnung.
– Für alle unter die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) fallenden Produkte liefern unsere Lieferanten ausschließlich nachweislich entwaldungsfreie Ware; sie übermitteln der Stern-Wywiol Gruppe vor Anlieferung sämtliche EUDR-Angaben einschließlich verifizierbarer Geodaten und archivieren diese Daten mindestens fünf Jahre.
– Sie lagern, transportieren, verwenden und entsorgen Gefahrstoffe verantwortungsbewusst gemäß REACH sowie den Basel-, Stockholm- und Minamata-Konventionen.
– Sie beschaffen Rohstoffe so, dass keine Konfliktmineralien zur Finanzierung bewaffneter Gruppen beitragen, und befolgen die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
– Fehlen Angaben, bestehen Zweifel an deren Richtigkeit oder liegt der Verdacht auf Nichtkonformität vor, kann die Stern-Wywiol Gruppe Lieferungen zurückweisen, Zahlungen verweigern, Ersatz beschaffen und Schadensersatz geltend machen; die Lieferanten wirken aktiv an der Risikobewertung mit, geben die Vorgaben entlang der Lieferkette weiter und tragen sämtliche daraus entstehenden Kosten.
2.3 Integres Geschäftsverhalten
– Unsere Lieferanten erfüllen alle für sie geltenden, einschlägigen Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen entlang der gesamten Lieferkette.
– Unsere Lieferanten tolerieren keinerlei Korruption oder Bestechung.
– Sie geben oder nehmen keine unzulässigen Geschenke, Zahlungen oder sogenannte Facilitation Payments.
– Sie achten auf fairen Wettbewerb und befolgen sämtliche Kartell- und Wettbewerbsregeln.
– Sie etablieren Programme zur Verhinderung von Produktverfälschung (Food/Feed Fraud).
– Sie halten alle Export-, Import-, Zoll- und Sanktionsbestimmungen strikt ein.
– Sie gestalten Finanztransaktionen transparent, um Geldwäsche zu verhindern.
– Sie schützen vertrauliche Daten und geistiges Eigentum gemäß DSGVO und vergleichbaren internationalen Regelungen.
3 Umsetzung, Nachweis & Audit
Eine wirksame Umsetzung dieses Kodexes basiert auf klaren Verantwortlichkeiten, dokumentierten Nachweisen und konstruktiver Kontrolle.
– Lieferanten unterhalten geeignete Managementsysteme und schulen ihre Mitarbeitenden regelmäßig.
– Sie identifizieren, bewerten und mindern Risiken in ihren Lieferketten.
– Sie dokumentieren alle relevanten Nachweise vollständig und stellen sie der Stern-Wywiol Gruppe auf Anfrage zur Verfügung.
– Lieferanten sichern zu, die in diesem Kodex formulierten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen auch an ihre Lieferanten weiterzugeben.
– Die Stern-Wywiol Gruppe ist berechtigt, Vor-Ort- oder Remote-Audits sowie Produkt und Dokumentenprüfungen durchzuführen. Lieferanten sind berechtigt, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und zum Schutz von Vertraulichkeit bzgl. ihrer Kundendaten zu treffen.
– Lieferanten gewähren freien Zugang zu Standorten, Unterlagen und Mitarbeitenden; Kosten infolge festgestellter Verstöße tragen die Lieferanten.
– Abweichungen werden gemeinsam behoben; bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen behalten wir uns eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses und Schadenersatzforderungen vor.
4 Verstöße & Meldesystem
Ein offener Umgang mit Fehlentwicklungen ermöglicht Verbesserungen und reduziert Risiken.
– Unsere Lieferanten betreiben wirksame, niedrigschwellige Beschwerdemechanismen für Beschäftigte. Sie informieren ihre Beschäftigten und Dritte, Verstöße vertraulich über das „Whistle Report“-Portal der Stern-Wywiol Gruppe melden zu können.
– Lieferanten informieren die Stern-Wywiol Gruppe unverzüglich über eigene Verstöße gegen diesen Kodex.
– Sie ergreifen zeitnah wirksame Abhilfemaßnahmen und berichten über den Fortschritt.
– Abhängig von der Schwere der Verstöße reicht das Maßnahmenspektrum von Verbesserungsplänen über Liefer- und Leistungsstopps, Schadensersatz bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.
5 Schlusserklärung
Nachhaltigkeit und integres Verhalten gelingt vor allem gemeinsam. Wir danken unseren Lieferanten für ihr Engagement und freuen uns auf eine langfristige Partnerschaft auf Basis dieser gemeinsamen Werte.
